Sonstige Angaben

Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats

Bezüglich der Angaben gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB und IAS 24.16 verweisen wir auf den Vergütungsbericht, der Bestandteil des Konzernabschlusses ist.

Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen nach IAS 24

Die maxingvest ag (vormals Tchibo Holding AG) hat ihren Anteil an der Beiersdorf AG mit Vollzug des Aktienkaufvertrags vom 23. Oktober 2003 am 22. Dezember 2003 von 30,36 % des Grundkapitals auf 49,96 % des Grundkapitals erhöht. Seit dem 30. März 2004 hält die maxingvest ag 50,46 % des Grundkapitals der Beiersdorf AG. Die Beiersdorf AG ist demnach eine abhängige Gesellschaft i. S. v. § 312 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 17 Abs. 2 AktG. Da kein Beherrschungsvertrag zwischen der Beiersdorf AG und der maxingvest ag besteht, stellt der Vorstand der Beiersdorf AG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 Abs. 1 Satz 1 AktG auf. Im Berichtszeitraum haben die Beiersdorf AG bzw. ihre verbundenen Unternehmen und die maxingvest ag bzw. deren verbundene Unternehmen Einkaufskontingente zur Erzielung von Kostenvorteilen zusammengefasst sowie gegenseitig Produkte zu marktüblichen Bedingungen in nicht nennenswertem Umfang bezogen. Weiterhin erfolgte in geringem Umfang eine Zusammenarbeit bei Marketingaktionen sowie im Bereich von Produktprüfungen.

Inanspruchnahme von Befreiungsvorschriften

Folgende in den Konzernabschluss der Beiersdorf AG einbezogene deutsche Tochtergesellschaften machten im Geschäftsjahr 2007 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 bzw. § 264b HGB Gebrauch: Bode Chemie GmbH & Co. KG Hamburg Cosmed-Produktions GmbH Berlin Florena Cosmetic GmbH Waldheim La Prairie GmbH Baden-Baden Juvena Produits de Beauté GmbH Baden-Baden Juvena La Prairie GmbH Baden-Baden Beiersdorf Shared Services GmbH Hamburg Allgemeine Immobilien- und Verwaltungsgesellschaft m.b.H. Baden-Baden Prof. Steinkraus Laboratories Produkte GmbH Baden-Baden

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der Beiersdorf AG haben Ende Dezember 2007 die Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.Beiersdorf.de dauerhaft zugänglich gemacht.

Abschlussprüfung

Die Hauptversammlung hat am 26. April 2007 die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007 gewählt. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die im Geschäftsjahr als Aufwand erfassten Honorare des Konzernabschlussprüfers Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft:

Konzernabschlussprüfer Honorare

(in T€)

2006

2007

Prüfungsleistungen

669

644

Prüfungsnahe Leistungen

-

-

Steuerberatung

112

101

Sonstige Leistungen

-

13

Gesamt

781

758

Download: Konzernabschlussprüfer Honorare

Anteilsbesitz der Beiersdorf AG

Eine vollständige Aufstellung des Anteilsbesitzes der Beiersdorf AG erfolgt gesondert.

Anteilsbesitz an der Beiersdorf AG

Der Beiersdorf AG gingen bis zum Tag der Aufstellung der Bilanz (7. Februar 2008) folgende Mitteilungen von Anteilseignern der Gesellschaft nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zu: Die Coro Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Deutschland, und Herr Joachim Herz, Hamburg, Deutschland, haben uns gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 3 WpHG mitgeteilt, dass ihre Stimmrechtsanteile an unserer Gesellschaft am 1. Januar 2005 die Schwellen von 50 %, 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % unterschritten haben und seit diesem Zeitpunkt 0 % betragen. Die hgv Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsverwaltung mbH, Hamburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 18. Januar 2007 die Schwellen von 10 % und 5 % unterschritten hat und nun 0 % beträgt. Die Freie und Hansestadt Hamburg, Deutschland, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 18. Januar 2007 die Schwellen von 10 % und 5 % unterschritten hat und nun 0 % beträgt. Die Allianz Aktiengesellschaft, München, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 3. Februar 2004 die Schwelle von 10 % unterschritten hat und seit diesem Zeitpunkt 7,85 % beträgt. Davon sind der Allianz Aktiengesellschaft 0,82 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Tchibo Holding AG (nunmehr maxingvest ag), Hamburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 22. Dezember 2004 die Stimmrechte aus 20,10 % der Aktien an unserer Gesellschaft an die Tchibo Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, abgetreten hat. Der Stimmrechtsanteil der Tchibo Holding AG (nunmehr maxingvest ag) betrug seit diesem Zeitpunkt weiterhin 50,46 %, da ihr Stimmrechte in dieser Höhe gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 WpHG zuzurechnen waren. Die Tchibo Holding AG (nunmehr maxingvest ag) hat uns ferner mitgeteilt, dass die Tchibo Beteiligungsgesellschaft mbH am 22. Dezember 2004 20,10 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft von der Tchibo Holding AG erworben hat. Die Tchibo Holding AG (nunmehr maxingvest ag) hat uns schließlich mitgeteilt, dass die Vanguard Grundbesitz GmbH am 15. Juli 2005 und die W. H. Kaffeehandelskontor GmbH, Gallin, am 9. August 2005 auf die Tchibo Beteiligungsgesellschaft mbH verschmolzen wurden und erloschen sind. Im Rahmen der Verschmelzung sind die von diesen Gesellschaften gehaltenen Aktien sowie die ihnen aus diesen Aktien zustehenden Stimmrechte in Höhe von insgesamt 30,358 % an unserer Gesellschaft auf die Tchibo Beteiligungsgesellschaft mbH übergegangen. Die Tchibo Beteiligungsgesellschaft mbH überschreitet daher seit diesem Zeitpunkt die Schwelle von 50 % der Stimmrechte aus Aktien an unserer Gesellschaft und hält seit dem 9. August 2005 direkt 50,46 % der Stimmrechte. Ferner haben uns die nachfolgend aufgeführten Personen und Gesellschaften gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie jeweils am 30. März 2004 die Schwelle von 50 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft überschritten haben und ihnen jeweils 50,46 % der Stimmrechte zustehen, die ihnen jeweils vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 3 WpHG zuzurechnen sind: SPM Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, Norderstedt EH Real Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Norderstedt EH Real Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Norderstedt Scintia Vermögensverwaltungs GmbH, Norderstedt Trivium Vermögensverwaltungs GmbH, Norderstedt Herr Michael Herz, Deutschland Herr Wolfgang Herz, Deutschland Frau Agneta Peleback-Herz, Deutschland Ingeburg Herz GbR, Norderstedt Max und Ingeburg Herz Stiftung, Norderstedt Frau Ingeburg Herz, Deutschland Darüber hinaus hat die Beiersdorf AG gemäß § 25 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG (a.F.) veröffentlicht, dass sie am 3. Februar 2004 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte an der eigenen Gesellschaft überschritten hat und ihr seit diesem Zeitpunkt ein Anteil von 9,99 % zusteht. Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind gemäß § 71b AktG weder stimm- noch dividendenberechtigt.

Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns der Beiersdorf AG

(in Mio. €)

2007

Jahresüberschuss der Beiersdorf AG

212

Einstellung in die Rücklagen

–36

Bilanzgewinn der Beiersdorf AG

176

Download: Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns der Beiersdorf AG I Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2007 in Höhe von 176 Mio. € wie folgt zu verwenden:

(in Mio. €)

2007

Ausschüttung einer Dividende von 0,70 € auf jede dividendenberechtigte Stückaktie (226.818.984 Stückaktien)

159

Einstellung in andere Gewinnrücklagen

17

Bilanzgewinn der Beiersdorf AG

176

Download: Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns der Beiersdorf AG IIBei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für die Einstellung in andere Gewinnrücklagen sind die im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Sollte die Anzahl der eigenen Aktien, die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gehalten werden, größer oder kleiner sein als im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands, vermindert bzw. erhöht sich der insgesamt an die Aktionäre auszuschüttende Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf die Differenz an Aktien entfällt. Der in die anderen Gewinnrücklagen einzustellende Betrag verändert sich gegenläufig um den gleichen Betrag. Die auszuschüttende Dividende pro dividendenberechtigte Stückaktie bleibt hingegen unverändert. Der Hauptversammlung wird gegebenenfalls ein entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag unterbreitet werden. Hamburg, 7. Februar 2008 Beiersdorf AG Der Vorstand