Grundlagen und Methoden
Informationen zur Gesellschaft und zum Konzern
Die Beiersdorf AG hat ihren Firmensitz in der Unnastraße 48 in Hamburg (Deutschland) und ist beim Amtsgericht Hamburg im Handelsregister unter hrb 1787 eingetragen. Das oberste Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die maxingvest ag (vormals: Tchibo Holding AG). Die Aktivitäten der Beiersdorf AG und ihrer Tochtergesellschaften („Beiersdorf Konzern“) umfassen im Wesentlichen die Herstellung und den Vertrieb von Markenartikelprodukten in den Bereichen Haut- und Schönheitspflege sowie die Herstellung und den Vertrieb von technischen Klebebändern. Der Konzernabschluss der Beiersdorf AG für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2007 wurde am 7. Februar 2008 durch den Vorstand aufgestellt und zur Prüfung und Billigung an den Aufsichtsrat weitergeleitet.
Allgemeine Grundsätze
Der Konzernabschluss der Beiersdorf AG wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (ifrs) des International Accounting Standards Board (iasb) einschließlich der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee zu den ifrs(ifric) und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 hgb anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Es wurden alle ifrs und ifric beachtet, die zum 31. Dezember 2007 von der eu-Kommission übernommen wurden und verpflichtend anzuwenden sind. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind Finanzinstrumente der Kategorie „zur Veräußerung verfügbar“ sowie derivative Finanzinstrumente, die jeweils zu beizulegenden Zeitwerten bewertet werden, sofern diese verlässlich bestimmbar sind. Die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt. Um die Klarheit der Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Bilanz zu verbessern, wurden einzelne Posten zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Im Konzernabschluss müssen in einem eng begrenzten Umfang Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die Auswirkungen auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten haben. Dabei werden sämtliche aktuell verfügbaren Erkenntnisse berücksichtigt. Wesentliche Schätzungen und Annahmen wurden insbesondere hinsichtlich der Festlegung der konzerneinheitlichen Abschreibungsdauern, der Wertminderungen, der Wertberichtigungen auf Forderungen und Vorräte, der Parameter für die Bewertung der Pensionsrückstellungen und der erwarteten Erträge des Planvermögens sowie für sonstige Rückstellungen vorgenommen. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.
Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss werden neben der Beiersdorf AG 19 deutsche und 139 internationale Gesellschaften einbezogen, bei denen die Beiersdorf AG mittelbar oder unmittelbar die Möglichkeit hat, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen und wirtschaftlichen Nutzen aus deren Tätigkeit zu ziehen. Im Geschäftsjahr wurden drei Gesellschaften verkauft, vier Gesellschaften neu gegründet und vier Gesellschaften erworben (C-BONS Hair Care Gruppe). Zudem wurden die Anteile an der bisher quotal konsolidierten Beiersdorf AG (Schweiz) auf 100 % aufgestockt. Wir verweisen auf den Abschnitt „Wesentliche Akquisitionen“. Durch die Einbeziehung dieser Gesellschaften ergaben sich bis auf die im Abschnitt „Wesentliche Akquisitionen“ dargestellten Inhalte keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die EBC Ecz. BDF Kozm., Istanbul (Türkei), die unverändert zum Vorjahr zusammen mit anderen Anteilseignern gemeinschaftlich geführt wird, wird entsprechend ias 31 (Rechnungslegung über Anteile an Joint Ventures) anteilsmäßig konsolidiert. Die wesentlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sind in der Aufstellung zum Anteilsbesitz in einer Anlage zu diesem Anhang aufgeführt. Eine vollständige Aufstellung des Anteilsbesitzes der Beiersdorf AG erfolgt gesondert.
Wesentliche Akquisitionen
Am 5. Dezember 2007 hat Beiersdorf über die Konzerngesellschaft Beiersdorf CEE Holding GmbH, Wien (Österreich), 85 % der Anteile und Stimmrechte an c-bons Hair Care, einem führenden Unternehmen im chinesischen Haarpflegemarkt, übernommen. Nach einer Übergangszeit von zwei bzw. drei Jahren hat Beiersdorf die Möglichkeit, die übrigen 10 % bzw. 5 % der Beteiligung für mindestens 48 Mio. € zu erwerben. Im Gegenzug hat der Verkäufer zu gleich lautenden Bedingungen die Option, diese 10 % bzw. 5 % der Beteiligung an Beiersdorf zu veräußern. Aufgrund dieser Optionen wurden sämtliche Anteile an C-BONS Hair Care bereits in der Bilanz berücksichtigt. c-bons Hair Care erreichte im Geschäftsjahr 2007 bei einem Umsatz von 122 Mio. € ein Ergebnis in Höhe von 8 Mio. €. Aufgrund der stichtagsnahen Akquisition erfolgte für C-BONS Hair Care zum 31. Dezember 2007 nur eine vorläufige Kaufpreisallokation. Eine finale Identifizierung und Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden wird gemäß ifrs 3 innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erwerb erfolgen. Die Anschaffungskosten für C-BONS Hair Care (100 %) beliefen sich auf 321 Mio. € (inkl. Anschaffungsnebenkosten). Der auf die Option für die übrigen 15 % entfallende Kaufpreisbestandteil von 48 Mio. € wurde als sonstige langfristige Verbindlichkeit erfasst. Die Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden entfallen mit 290 Mio. € auf immaterielle Vermögenswerte, mit 20 Mio. € auf Sachanlagevermögen, mit 35 Mio. € auf sonstige Vermögenswerte, mit 12 Mio. € auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und mit 36 Mio. € auf Verbindlichkeiten. Im Rahmen der vorläufigen Kaufpreisallokation ergaben sich keine wesentlichen Unterschiede zwischen Buchwerten und Zeitwerten der erworbenen Vermögenswerte und Schulden. Am 12. Dezember 2007 hat Beiersdorf die noch in Fremdbesitz befindlichen 50 % der Anteile und Stimmrechte an der Beiersdorf AG (Schweiz) erworben. Die Gesellschaft wurde bis dahin gemäß IAS 31 anteilsmäßig konsolidiert. Aus diesem Erwerb resultierte ein Geschäfts- oder Firmenwert von 35 Mio. €, welcher im Wesentlichen auf erwarteten Synergien beruht, die unmittelbar mit dem Geschäftsbetrieb der Beiersdorf AG verbunden sind und nicht als separater immaterieller Vermögenswert bilanziert werden können. Der Erwerb wurde als sukzessiver Unternehmenszusammenschluss behandelt. Die Beiersdorf AG (Schweiz) erzielte im Geschäftsjahr 2007 bei Umsatzerlösen in Höhe von 107 Mio. € ein Ergebnis in Höhe von 18 Mio. €.
Konsolidierungsgrundsätze
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Danach werden die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden entsprechend ihrer beizulegenden Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Ein Überschuss der Anschaffungskosten der Beteiligung über die anteiligen Nettozeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden wird als Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert. Anteile anderer Gesellschafter am Ergebnis und Eigenkapital von Tochterunternehmen werden gesondert in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung und innerhalb des Eigenkapitals in der Konzernbilanz ausgewiesen.Beim Erwerb weiterer Anteile von Tochterunternehmen wird der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten dieser Anteile und dem zuvor im Konzern für diese Anteile ausgewiesenen Minderheitenanteil erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Die Konsolidierung von gemeinschaftlich mit anderen Unternehmen geführten Gesellschaften erfolgt nach der Quotenkonsolidierungsmethode. Bei der Quotenkonsolidierungsmethode sind Gemeinschaftsunternehmen entsprechend den Anteilen am Kapital in den Konzernabschluss einzubeziehen. Der Konzern fasst dabei seinen Anteil an den Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwendungen des Gemeinschaftsunternehmens mit den entsprechenden Posten der vollkonsolidierten Unternehmen im Konzernabschluss zusammen. Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge und Aufwendungen sowie Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert. Für Konsolidierungsmaßnahmen mit ertragsteuerlichen Auswirkungen werden latente Steuern angesetzt. Bei Gemeinschaftsunternehmen werden die entsprechenden Aufrechnungen und der Ansatz von latenten Steuern beteiligungsproportional vorgenommen.
Währungsumrechnung
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Der Euro entspricht der funktionalen und der Darstellungswährung der Beiersdorf AG. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Millionen (Mio. €) gerundet. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zum am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles umgerechnet. Da die ausländischen Tochtergesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben, entspricht die funktionale Währung jeweils der Landeswährung. Zum Bilanzstichtag werden bei ausländischen Tochterunternehmen mit nicht auf den Euro lautender funktionaler Währung die Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden zum Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Die hieraus entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst. Die Entwicklungen der Wechselkurse der für den Konzernabschluss wesentlichen Währungen sind in den nachfolgend stehenden Tabellen aufgeführt.
ISO-Code | Durchschnittskurse | ||
1 € = | 2006 | 2007 | |
Schw. Franken | CHF | 1,5768 | 1,6461 |
Brit. Pfund | GBP | 0,6819 | 0,6873 |
Jap. Yen | JPY | 146,7517 | 162,0433 |
Pol. Zloty | PLN | 3,9074 | 3,7834 |
US-Dollar | USD | 1,2631 | 1,3790 |
ISO-Code | Stichtagskurse | ||
1 € = | 2006 | 2007 | |
Schw. Franken | CHF | 1,6080 | 1,6557 |
Brit. Pfund | GBP | 0,6714 | 0,7346 |
Jap. Yen | JPY | 156,6500 | 165,0000 |
Pol. Zloty | PLN | 3,8413 | 3,5928 |
US-Dollar | USD | 1,3181 | 1,4716 |
Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden. Darüber hinaus hat der Konzern die folgenden neuen bzw. überarbeiteten und für die Geschäftstätigkeit des Konzerns relevanten Standards und Interpretationen angewandt, die im Geschäftsjahr 2007 erstmalig verbindlich anzuwenden waren: IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ – Angaben zum Kapitalmanagement IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“ IFRIC 9 „Erneute Beurteilung zur Bewertung eingebetteter Derivate“ IFRIC 10 „Zwischenberichterstattung und Wertminderung“ Die Anwendung dieser Standards und Interpretationen hatte mit Ausnahme von zusätzlichen Anhangangaben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Folgende neue bzw. überarbeitete und für die Geschäftstätigkeit des Konzerns relevante Standards und Interpretationen sind zum 31. Dezember 2007 veröffentlicht, aber zu diesem Stichtag noch nicht verpflichtend anzuwenden: IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ IAS 23 „Fremdkapitalkosten“ IFRS 8 „Segmentberichterstattung“ IFRIC 13 „Kundenbindungsprogramme“ IFRIC 14 „IAS 19 – The Limit on a Defined Benefit Asset, Minimum Funding Requirements and their Interaction“ Von den Möglichkeiten vorzeitiger Anwendung wurde kein Gebrauch gemacht. Mit der Ausnahme zusätzlicher bzw. modifizierter Anhangangaben werden bei der erstmaligen Anwendung keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Waren und Erzeugnisse geliefert und die mit dem Eigentum verbundenen maßgeblichen Risiken und Chancen auf den Käufer übergegangen sind. Skonti, Kundenboni und Rabatte werden von den Umsatzerlösen abgesetzt. Die Existenz von Rücklieferrechten wird bei der Realisierung und Bemessung der Umsatzerlöse berücksichtigt. Die Kosten der umgesetzten Leistungen umfassen die Kosten der umgesetzten, selbst erstellten Erzeugnisse und die Einstandskosten der verkauften Handelswaren. Die Kosten der selbst erstellten Erzeugnisse beinhalten neben den direkt zurechenbaren Kosten wie Material-, Personal- und Energiekosten auch die herstellungsbezogenen Gemeinkosten einschließlich der Abschreibungen auf Produktionsanlagen. In den Kosten der umgesetzten Leistungen sind die Abwertungen auf Vorräte enthalten. Die Marketing- und Vertriebskosten enthalten die Kosten für Marketing, Vertriebsorganisation sowie Vertriebslogistik. Diese Position enthält auch die Abwertungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Kosten für Forschung und Entwicklung enthalten die Kosten der Forschung sowie der Produkt- und Verfahrensentwicklung inklusive der Aufwendungen für Fremdleistungen. Bei Entwicklungsprojekten wird geprüft, ob die in IAS 38 aufgeführten Kriterien zur Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten erfüllt sind. Entwicklungskosten, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden vollständig als Periodenaufwand erfasst. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte wie Schutzrechte, Marken und Software werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden in der Regel über fünf Jahre linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern, Restwerte und Abschreibungsmethoden werden regelmäßig überprüft. Geschäfts- oder Firmenwerte sowie immaterielle Vermögensgegenstände mit unbestimmter Nutzungsdauer unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und planmäßig entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern, Restwerte und Abschreibungsmethoden werden jährlich überprüft. Den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zu Grunde:
Nutzungsdauern Sachanlagen | |
Wohn- und Produktionsgebäude | 25 bis 33 Jahre |
Übrige Gebäude | 10 bis 25 Jahre |
Technische Anlagen und Maschinen | 5 bis 15 Jahre |
Fahrzeuge | 4 Jahre |
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 bis 15 Jahre |
Download: Nutzungsdauer SachanlagenDie Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen werden anhand direkt zurechenbarer Einzelkosten sowie der anteiligen herstellungsbezogenen Gemeinkosten ermittelt. Zinsen für Fremdkapital werden nach IAS 23 (Fremdkapitalkosten) als laufender Aufwand erfasst. Kosten für die Reparatur und Wartung von Sachanlagen stellen ebenso Periodenaufwand dar. Umfangreiche Erneuerungen oder Verbesserungen, die die Produktionskapazität wesentlich erhöhen oder die Lebensdauer eines Vermögenswerts deutlich verlängern, werden aktiviert. Komponenten, die auf diese Weise zuvor aktiviert und durch neu zu aktivierende Maßnahmen ersetzt wurden, werden entsprechend als Abgänge berücksichtigt. Zuwendungen der öffentlichen Hand mindern die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Eine Überprüfung der Werthaltigkeit erfolgt bei Geschäfts- oder Firmenwerten sowie immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer mindestens jährlich, bei sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer sowie bei Sachanlagen und sonstigen Vermögenswerten nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte. Eine Wertminderung wird ergebniswirksam erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert grundsätzlich einzeln ermittelt. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt die Ermittlung auf Basis einer Gruppe von Vermögenswerten oder der rechtlichen Einheit. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus Nettoveräußerungswert und Nutzungswert. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem Betrag, der aus einem Verkauf eines Vermögenswerts zu marktüblichen Bedingungen erzielbar ist, abzüglich seiner Veräußerungskosten. Der Nutzungswert wird grundsätzlich auf Basis der geschätzten künftigen Cashflows aus der Nutzung und dem Abgang eines Vermögenswerts mit Hilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Die Cashflows werden aus der Unternehmensplanung abgeleitet, aktuelle Entwicklungen werden berücksichtigt. Sie werden unter Anwendung risikoäquivalenter Kapitalisierungszinssätze auf den Zeitpunkt der Überprüfung der Werthaltigkeit abgezinst. Bei Entfall des Grundes für eine in Vorjahren erfasste Wertminderung erfolgt, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, eine Wertaufholung bis höchstens auf die fortgeführten Anschaffungskosten. Die Bewertung der Vorräte erfolgt gemäß IAS 2 (Vorräte) zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu dem niedrigeren Nettoveräußerungswert. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Die Vorräte werden nach der Durchschnittsmethode bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen. Darüber hinaus werden die anteiligen Kosten für die betriebliche Altersversorgung und für freiwillige soziale Leistungen des Unternehmens sowie produktionsbezogene Verwaltungskosten einbezogen. Finanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit führen. Bei dem erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Finanzinstrumente im Beiersdorf Konzern sind ausschließlich den Kategorien „Kredite und Forderungen“, „Zur Veräußerung verfügbar“ bzw. „Andere finanzielle Verbindlichkeiten“ zugeordnet. Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Erkennbare Risiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Schätzung der Wertberichtigung bei Forderungen basiert hauptsächlich auf den Ergebnissen des bisherigen Zahlungsverhaltens, der Berücksichtigung der Altersstruktur, einer substanziellen Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder einer hohen Wahrscheinlichkeit für die Insolvenz eines Schuldners und der Veränderungen politischer und makroökonomischer Rahmenbedingungen. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind jene nicht derivativen finanziellen Vermögenswerte, die nicht in eine andere Kategorie fallen und als „Zur Veräußerung verfügbar“ klassifiziert wurden. Sie werden grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die daraus resultierenden Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Mit Abgang oder bei Wertberichtigung dieser finanziellen Vermögenswerte werden die kumulierten, im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Bewertung erfolgt auf Basis entsprechender Marktwerte oder durch Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden. Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente, für die kein aktiver Markt existiert und deren Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, sind zu ihren Anschaffungskosten bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden im Beiersdorf Konzern zur Steuerung von gegenwärtigen und zukünftigen Währungsrisiken eingesetzt. Der Ansatz der derivativen Finanzinstrumente erfolgt dabei zum Zeitwert. Derivative Finanzinstrumente werden in der Bilanz unter den sonstigen Vermögenswerten bzw. unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Bilanzierung von Zeitwertänderungen der derivativen Finanzinstrumente hängt davon ab, ob diese Instrumente als Sicherungsinstrumente eingesetzt werden und die Voraussetzungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gemäß IAS 39 erfüllen. Sind diese Voraussetzungen trotz Vorliegens eines wirtschaftlichen Sicherungszusammenhangs nicht gegeben, werden die Zeitwertänderungen der derivativen Finanzinstrumente unmittelbar erfolgswirksam erfasst. Der effektive Teil der Zeitwertänderung eines derivativen Finanzinstruments, das als Sicherungsinstrument bestimmt wurde und die Voraussetzungen für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung für die Absicherung von Zahlungsströmen erfüllt (Cashflow Hedge), wird unter Berücksichtigung des darauf entfallenden steuerlichen Effekts unmittelbar im Eigenkapital erfasst. Der ineffektive Teil wird ergebniswirksam erfasst. Mit Eintritt des Grundgeschäfts wird der effektive Teil ebenfalls ergebniswirksam erfasst. Da die derivativen Finanzinstrumente im Wesentlichen kurzfristige Laufzeiten haben, entspricht der erfolgswirksam im Geschäftsjahr erfasste Wert dem Betrag der erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Sicherungsrücklage des Vorjahres. Die Zeitwerte der Finanzinstrumente werden auf Basis entsprechender Marktwerte oder durch Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden bestimmt. Bei mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Finanzinstrumenten erfolgt die Bestimmung des Zeitwerts auf Grundlage der erwarteten Zahlungsströme unter Anwendung der zum Bilanzstichtag herrschenden risiko- und laufzeitkongruenten Referenzzinssätze. Die Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden auf Grundlage der zum Bilanzstichtag bestehenden Fremdwährungsterminkurse unter Berücksichtigung von risiko- und laufzeitkongruenten Referenzzinssätzen ermittelt. Sofern die Zeitwerte von originären Finanzinstrumenten von den zum jeweiligen Stichtag bilanzierten Buchwerten abweichen, wird dies bei den Erläuterungen zur jeweiligen Bilanzposition angegeben. Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen und damit in Verbindung stehende Rückstellungen und Verbindlichkeiten werden als gesonderte Posten in der Bilanz ausgewiesen, wenn deren Veräußerung wahrscheinlich ist und die Vermögenswerte in ihrem jetzigen Zustand zur sofortigen Veräußerung verfügbar sind. Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte werden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Die Pensionsverpflichtungen für die leistungsorientierten Altersversorgungspläne werden gemäß IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren berechnet. Die zu erwartenden Versorgungsleistungen werden über die gesamte Beschäftigungszeit der Mitarbeiter verteilt. Vorsorgeeinrichtungen und Verpflichtungen werden in regelmäßigen Abständen bewertet. Für alle bedeutenden Einrichtungen werden jährlich versicherungsmathematische Untersuchungen durchgeführt. Die Berechnung der Pensionsverpflichtungen berücksichtigt Marktzinssätze sowie Lohn-/Gehalts-, Renten- und Fluktuationstrends. Die Bewertung richtet sich nach den landesspezifischen Bedingungen. Der als Rückstellung erfasste Betrag umfasst die Summe des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung und der nicht ergebniswirksam erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste abzüglich des noch nicht erfassten nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands und des beizulegenden Zeitwerts des zur unmittelbaren Erfüllung von Verpflichtungen vorhandenen Planvermögens. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden, soweit sie 10 % des Barwerts der Verpflichtungen und des Zeitwerts des Planvermögens nicht übersteigen, grundsätzlich nicht bilanziert. Der 10 % übersteigende Betrag wird ab dem Folgejahr über die durchschnittliche Restdienstzeit der Mitarbeiter amortisiert. Wegen des Versorgungscharakters werden pensionsähnliche Verpflichtungen einzelner Konzerngesellschaften ebenfalls unter den Pensionsrückstellungen ausgewiesen. Zu den pensionsähnlichen Verpflichtungen gehören auch Verpflichtungen für Abgangsentschädigungen. Diese werden nach versicherungsmathematischen Regeln auf der Basis landesüblicher Zinssätze ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren zukünftigen Zahlungsverpflichtungen, Risiken und ungewissen Verpflichtungen des Konzerns, die auf gegenwärtigen gesetzlichen oder faktischen Verpflichtungen aufgrund vergangener Ereignisse basieren und bei denen eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sie haben überwiegend eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die langfristigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Rückstellungen für Altersteilzeitvereinbarungen werden im Konzernabschluss als Verpflichtungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses behandelt und in Höhe des Barwerts der erwarteten zukünftigen zusätzlichen Zahlungen angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen werden sowohl bereits mit den Arbeitnehmern abgeschlossene Altersteilzeitverhältnisse als auch potenzielle Altersteilzeitverhältnisse berücksichtigt, bei denen zum Bilanzstichtag davon auszugehen ist, dass sie auf Grundlage der bestehenden Tarifverträge zustande kommen werden. Für Restrukturierungsmaßnahmen werden Rückstellungen gebildet, wenn ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan besteht und bei den Betroffenen eine gerechtfertigte Erwartung geweckt wurde, dass die Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Bei der Bewertung der Restrukturierungsrückstellungen werden nur die Aufwendungen berücksichtigt, die unmittelbar im Rahmen der Restrukturierung entstehen und nicht mit den laufenden Aktivitäten des Unternehmens im Zusammenhang stehen. Zuführungen zu den Restrukturierungsrückstellungen für die Neuausrichtung der Consumer Supply Chain werden zusammen mit allen anderen in diesem Zusammenhang anfallenden Aufwendungen separat in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die finanziellen Verbindlichkeiten werden zum Bilanzstichtag gemäß IAS 39 unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, die in der Regel dem Rückzahlungsbetrag entsprechen. Unter den Finanzverbindlichkeiten werden verzinsliche Verpflichtungen des Beiersdorf Konzerns ausgewiesen. Sonstige langfristige Verbindlichkeiten werden abgezinst, soweit der Zinseffekt wesentlich ist. Als langfristig werden Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten über 12 Monaten eingestuft. Latente Steuern resultieren aus zeitlich abweichenden Wertansätzen zwischen den Steuerbilanzen und den handelsrechtlichen Wertansätzen der Gesellschaften. Die Ermittlung erfolgt nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode und beruht auf der Anwendung der in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt erwarteten Steuersätze. Diese basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen gesetzlichen Regelungen. Für Unterschiede aus der erstmaligen Bilanzierung von Vermögenswerten oder Schulden, die weder den Konzerngewinn noch den steuerlichen Gewinn berühren, werden keine latenten Steuern gebildet. Latente Steuern auf temporäre Differenzen, Verlustvorträge und Steuergutschriften werden in dem Umfang aktiviert, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftig ausreichend zu versteuerndes Einkommen zur Nutzung dieser Steueransprüche verfügbar sein wird. Die aktivierten latenten Steuern werden jährlich auf ihre Realisierbarkeit überprüft. Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Latente Steuerforderungen und latente Steuerverbindlichkeiten werden saldiert, wenn sie gegenüber derselben Steuerbehörde bestehen und dieselbe Fristigkeit besitzen. Bei den vom Konzern als Leasingnehmer abgeschlossenen Leasingverträgen verbleiben im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen beim Leasinggeber. Sie werden daher als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Leasingzahlungen hierfür werden als Aufwand der Periode in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung erfasst.
