Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht erläutert die Struktur und die Höhe der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung. Er berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und die durch das „Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen“ geänderten handelsrechtlichen Vorgaben. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des Konzernabschlusses.

1. Vergütung des Vorstands

Der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats berät und überprüft das Vergütungssystem für den Vorstand in regelmäßigen Abständen; außerdem stellt er dessen Struktur dem Aufsichtsrat regelmäßig zur Beratung und Überprüfung vor. Der Präsidialausschuss, dem die Herren Dieter Ammer, Michael Herz, Thorsten Irtz und Prof. Dr. Reinhard Pöllath angehören, hat im Herbst 2005 ein neues erfolgsbezogenes, variables Vergütungssystem für den Vorstand entwickelt. Das neue Vergütungssystem gilt seit dem Geschäftsjahr 2006. Die Struktur des neuen Vergütungssystems wurde auch vom Aufsichtsrat beraten und in seiner Septembersitzung 2005 genehmigt. Das neue Vergütungssystem berücksichtigt vor allem die Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds, aber auch die Leistung des Gesamtvorstands sowie die wirtschaftliche und finanzielle Lage, den Erfolg und die Aussichten des Unternehmens unter Berücksichtigung seines Vergleichsumfelds. Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus folgenden wesentlichen erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten zusammen: einer fixen Grundvergütung und einer variablen, an die Erreichung bestimmter Zielvorgaben geknüpften Vergütung, die folgende zwei Elemente enthält: ein jährlich auszuzahlendes kurzfristiges Vergütungselement (Short Term Incentive, STI) und ein auf fünf Jahre ausgerichtetes langfristiges Vergütungselement mit Risikocharakter (Long Term Incentive, LTI). Bei Erreichen des vom Präsidialausschuss für jedes Vorstandsmitglied festgelegten Zielbonus für die variable Vergütung besteht zwischen fixer und variabler Vergütung in der Regel ein Verhältnis von 1 : 2. Die fixe jährliche Grundvergütung wird – wie bereits nach dem zuvor geltenden Vergütungssystem – in zwölf gleichen Teilen ausgezahlt. Sie wird turnusmäßig alle zwei Jahre vom Präsidialausschuss auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Zur weiteren Unterstützung der Consumer Business Strategie „Passion for Success“ hat der Aufsichtsrat beschlossen, den variablen Anteil der Vorstandsvergütung stärker an die Leistung des Vorstands, die Entwicklung des Unternehmens und dessen nachhaltige Wertsteigerung zu koppeln. Daher ist die variable Vergütung – STI und LTI – abhängig vom Grad des Erreichens festgelegter unternehmensbezogener Zielvorgaben sowie bestimmter persönlicher Zielvorgaben für jedes einzelne Vorstandsmitglied; im Einklang mit der strategischen Fokussierung der Gesellschaft beziehen sich die Ziele überwiegend auf das Consumer Geschäft. Die unternehmensbezogenen Zielvorgaben orientieren sich an Umsatzwachstum (währungsbereinigt) und EVA® (Economic Value Added); diese können vom Präsidialausschuss um außerordentliche Effekte bereinigt werden. Die unternehmensbezogenen und persönlichen Zielvorgaben werden vom Präsidialausschuss des Aufsichtsrats vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres festgelegt. Nach Ablauf des Geschäftsjahres ermittelt der Präsidialausschuss in Abhängigkeit vom Erreichen der unternehmensbezogenen Zielvorgaben auf Grundlage des Konzernergebnisses für jedes Vorstandsmitglied einen Grundbetrag der variablen Vergütung; dieser erhöht bzw. verringert sich in Abhängigkeit vom Erreichen der persönlichen Zielvorgaben innerhalb festgelegter Grenzen. Die auf dieser Grundlage für jedes Vorstandsmitglied individuell ermittelte variable Vergütung ist nach oben begrenzt (Cap). Für einen Zeitraum von drei Jahren (d. h. bis einschließlich 2008) ist für den Übergang von der früheren dividendenorientierten zur neuen variablen Vergütung ein jährlich abnehmender Teil des Zielbonus als Mindestbetrag garantiert (2006: 75 % des Zielbonus; 2007: 50 % des Zielbonus; 2008: 25 % des Zielbonus). Ein Teilbetrag der variablen Vergütung kann jährlich in bar – als sti – ausgezahlt werden. Die Höhe der jährlichen Auszahlung wird vom Präsidialausschuss individuell für jedes Vorstandsmitglied vor Beginn des maßgeblichen Geschäftsjahres festgelegt. Maximal können 80 % der jährlichen variablen Vergütung bis zum Zielbonus und maximal 50 % des den Zielbonus übersteigenden Betrags ausgezahlt werden. Der verbleibende Betrag speist den lti; dieser ist für die Dauer von fünf Jahren konzipiert und honoriert den Beitrag eines jeden Vorstandsmitglieds zur nachhaltigen Wertsteigerung des Unternehmens. Pro Kalenderjahr entsteht ein neuer lti für jedes Vorstandsmitglied. Der lti entwickelt sich in Abhängigkeit vom Wachstum des Unternehmenswerts (Compound Annual Growth Rate, cagr), berechnet anhand von Umsatz- und ebit-Multiples, die über die Laufzeit des lti konstant gehalten werden. Der Präsidialausschuss kann die errechnete Entwicklung des Unternehmenswerts um außerordentliche Effekte bereinigen. Der lti sieht nach jeweils fünf Jahren eine Auszahlung in bar vor, soweit der Unternehmenswert eine festgelegte Mindestschwelle erreicht. Bei Unterschreiten dieser Mindestschwelle verfällt der gesamte lti. Die Vergütung des Vorstands enthält kein Aktienoptionsprogramm oder vergleichbare wertpapierorientierte Anreize. Auch erhalten die Mitglieder des Vorstands für Mandate in Kontrollgremien von Konzern- und Beteiligungsgesellschaften keine zusätzliche Vergütung. Neben der fixen und variablen Vergütung wird jedem Vorstandsmitglied ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Außerdem hat die Beiersdorf AG zu Gunsten der Vorstandsmitglieder eine Unfallversicherung abgeschlossen. Diese Sachbezüge werden als geldwerter Vorteil versteuert. Zudem bestehen für die einzelnen Vorstandsmitglieder Pensionszusagen. Die Versorgungsbezüge bestimmen sich nach einem prozentualen Anteil von einem Festbetrag, der dem jeweiligen Fixum der einzelnen Vorstandsmitglieder entspricht. Die Pensionszusage ist damit nicht an die erfolgsbezogenen Vergütungskomponenten gekoppelt. Der prozentuale Anteil steigt mit der Dauer der Vorstandszugehörigkeit und ist auf maximal 50 % des Festbetrags begrenzt. Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen setzen sich aus den laufenden Dienstzeitaufwendungen (current service cost) und den Zinsaufwendungen (interest expense) zusammen. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten keine Change-of-Control-Klauseln. Dem Vorstandsvorsitzenden wurde für den Fall einer vorzeitigen einvernehmlichen Auflösung seines Dienstvertrags aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, eine Abfindung in Höhe der bis zum Vertragsende ausstehenden fixen Vergütung sowie eines Festbetrags für die variable Vergütung in Höhe von 500 T€ pro Jahr zugesagt. Weitere Zusagen für den Fall der Beendigung der Vorstandstätigkeit bestehen nicht.

Gesamtvergütung des Vorstands für die Tätigkeit im Geschäftsjahr
(Vorjahreszahlen in Klammern)

Fixe Grund- vergütung

Variable Vergütung 1

Zuführung zu den Pensionsrückstellungen

(in €)

ST I 2

LT I 3

Sonstiges4

Gesamt

Thomas-B. Quaas

420.000
(400.000)

1.003.600
(560.000)

400.624
(613.332)

15.858
(14.150)

1.840.082 (1.587.482)

172.245
(203.490)

Dr. Bernhard Düttmann

240.000
(60.000)

524.736
(120.000)

280.884
( - )

9.294
(2.114)

1.054.914 (182.114)

104.987
(83.197)

Peter Kleinschmidt

250.000
(250.000)

593.500
(350.000)

224.567
(257.850)

12.804
(11.820)

1.080.871 (869.670)

103.216
(129.560)

Pieter Nota

315.000
(300.000)

426.240
(270.000)

301.891
(410.418)

11.842
(11.695)

1.054.973 (992.113)

114.748
(112.560)

Markus Pinger

250.000
(200.000)

631.500
(240.000)

253.642
(364.816)

12.681
(12.480)

1.147.823 (817.296)

103.107
(273.256)

Rolf-Dieter Schwalb5

-
(225.000)

-
(689.040)

-
( - )

-
(9.240)

-
(923.280)

-
(240.550)

Gesamt

1.475.000
(1.435.000)

3.179.576
(2.229.040)

1.461.608
(1.646.416)

62.479
(61.499)

6.178.663 (5.371.955)

598.303
(1.042.613)

1 Die Feststellung der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2007 erfolgte in der Sitzung des Präsidialausschusses vom 4. Februar 2008. 2 Die Höhe der jährlichen Ausschüttung wird vom Präsidialausschuss individuell für jedes Vorstandsmitglied vor Beginn des maßgeblichen Geschäftsjahres festgestellt. Maximal können 80 % der jährlichen variablen Vergütung bis zum Zielbonus und maximal 50 % des den Zielbonus übersteigenden Betrags ausgezahlt werden. 3 Die Auszahlung des LTI für das Geschäftsjahr 2007 erfolgt erst mit Ablauf des Geschäftsjahres 2012 bei Erreichen der festgelegten Mindestschwelle. Bis zu diesem Zeitpunkt entwickelt sich der LTI abhängig vom Wachstum des Unternehmenswerts (CAGR). 4 Unter „Sonstiges“ sind geldwerte Vorteile aus der Überlassung von Dienstwagen sowie aus der Zahlung von Versicherungsbeiträgen erfasst. 5 Herr Rolf-Dieter Schwalb ist mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2006 aus dem Vorstand der Gesellschaft ausgeschieden.

Download: Gesamtvergütung des Vorstands für die Tätigkeit im GeschäftsjahrDie Werte der bestehenden LTI ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:

LTI1 Geschäftsjahr 20062

LTI1 Geschäftsjahr 20073

(in €)

2006

2007

2006

2007

Thomas-B. Quaas

613.332

936.950

-

400.624

Dr. Bernhard Düttmann

-

-

-

280.884

Peter Kleinschmidt

257.850

393.902

-

224.567

Pieter Nota

410.418

626.971

-

301.891

Markus Pinger

364.816

557.307

-

253.642

Gesamt

1.646.416

2.515.130

-

1.461.608

1 Der jeweilige LTI verfällt, soweit der Unternehmenswert nach fünf Jahren eine festgelegte Mindestschwelle unterschreitet. 2 Gelangt nach Ablauf des Geschäftsjahres 2011 zur Auszahlung. 3 Gelangt nach Ablauf des Geschäftsjahres 2012 zur Auszahlung.

Download: LTI Longterm Incentive 2006 und 2007Frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten Gesamtbezüge in Höhe von 1.952 T€ (Vorjahr: 1.947 T€). Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden insgesamt 24.576 T€ (Vorjahr: 24.131 T€) zurückgestellt. Mitglieder des Vorstands erhielten von der Gesellschaft keine Kredite.

2. Vergütung des Aufsichtsrats

Die Grundsätze der Vergütung des Aufsichtsrats wurden durch die Hauptversammlung in § 15 der Satzung festgelegt. Die Vergütung des Aufsichtsrats orientiert sich an der Verantwortung und dem Aufgabenbereich der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder sowie an der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft. Neben der Erstattung ihrer Barauslagen erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats einen fixen und einen an der Dividende orientierten, variablen Vergütungsbestandteil. Der fixe und der variable Vergütungsbestandteil stehen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander. Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält eine feste Vergütung in Höhe von 25.000 € für jedes volle Geschäftsjahr und als variable Vergütung 1.200 € je Cent, um den die ausgeschüttete Dividende pro Aktie den Betrag von 15 Cent übersteigt. Sitzungsgelder werden nicht gezahlt. Entsprechend der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex, nach der die Vergütung der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds Rechnung tragen und der Vorsitz im Aufsichtsrat in besonderer Weise berücksichtigt werden soll, erhalten der Vorsitzende des Aufsichtsrats das Zweieinhalbfache und seine beiden Stellvertreter jeweils das Eineinhalbfache der einfachen Aufsichtsratsvergütung. Mitglieder des Präsidial- und des Prüfungs- und Finanzausschusses werden für ihre Tätigkeit in diesen Ausschüssen gesondert vergütet. Wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats zur gleichen Zeit mehrere Ämter innehat, für die eine erhöhte Vergütung gewährt wird, erhält es nur die Vergütung für das am höchsten vergütete Amt. Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten von der Gesellschaft keine Kredite. Auch haben Mitglieder des Aufsichtsrats keine Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen wie Beratungs- oder Vermittlungsleistungen erhalten. Vorbehaltlich der Beschlussfassung der Hauptversammlung am 30. April 2008 über die für das Geschäftsjahr 2007 auszuschüttende Dividende erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2007 die in der Tabelle dargestellte Vergütung:

Gesamtvergütung des Aufsichtsrats für die Tätigkeit im Geschäftsjahr

Fix*

Variabel

Gesamt

(in €)

2006

2007

2006

2007

2006

2007

Dieter Ammer

62.500

62.500

135.000

165.000

197.500

227.500

Thorsten Irtz

37.500

37.500

81.000

99.000

118.500

136.500

Prof. Dr. Reinhard Pöllath

37.500

37.500

81.000

99.000

118.500

136.500

Dr. Walter Diembeck

40.000

40.000

54.000

66.000

94.000

106.000

Frank Ganschow

25.000

25.000

54.000

66.000

79.000

91.000

Michael Herz

50.000

50.000

54.000

66.000

104.000

116.000

Dr. Rolf Kunisch

25.000

25.000

54.000

66.000

79.000

91.000

Dr. Arno Mahlert

55.000

55.000

54.000

66.000

109.000

121.000

Tomas Nieber

25.000

25.000

54.000

66.000

79.000

91.000

Stefan Pfander

10.479

25.000

22.636

66.000

33.115

91.000

Ulrich Plechinger

25.000

25.000

54.000

66.000

79.000

91.000

Prof. Manuela Rousseau

25.000

25.000

54.000

66.000

79.000

91.000

Dr. Bruno E. Sälzer**

14.521

-

31.364

-

45.885

-

Gesamt

432.500

432.500

783.000

957.000

1.215.500

1.389.500

* Hierin sind der fixe Vergütungsbestandteil sowie die zusätzliche Vergütung für die Mitgliedschaft in Aufsichtsratsausschüssen sowie für den Aufsichtsratsvorsitz und stellvertretende Aufsichtsratsvorsitze enthalten. ** Herr Dr. Bruno E. Sälzer ist mit Wirkung zum 31. Juli 2006 aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ausgeschieden.

Download: Gesamtvergütung des Aufsichtsrats für die Tätigkeit im Geschäftsjahr

IV. Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte und Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft sind nach § 15a WpHG gesetzlich verpflichtet, den Erwerb bzw. die Veräußerung von Aktien der Beiersdorf AG unverzüglich der Gesellschaft mitzuteilen. Der Beiersdorf AG sind im abgelaufenen Geschäftsjahr keine solchen Transaktionen gemeldet worden. Die Mitglieder des Vorstands der Beiersdorf AG halten keine Aktien der Gesellschaft. Der Gesamtbesitz von Mitgliedern des Aufsichtsrats beläuft sich auf 50,46 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Herr Michael Herz, Mitglied des Aufsichtsrats der Beiersdorf AG, hat der Gesellschaft gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihm seit dem 30. März 2004 50,46 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft zustehen, die ihm vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 3 WpHG zuzurechnen sind (indirekter Aktienbesitz). Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats halten weniger als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.

V. Weitere Informationen zur Corporate Governance bei Beiersdorf

Ausführlichere Informationen zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie zur Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand finden sich im Bericht des Aufsichtsrats auf den vorhergehenden Seiten. Transparenz und der Anspruch, unsere Aktionäre und die Öffentlichkeit schnell, umfassend und gleichzeitig zu informieren, haben für uns eine hohe Priorität. Daher werden aktuelle Entwicklungen und wichtige Unternehmensinformationen zeitnah auf unserer Internetseite (www.Beiersdorf.de) zur Verfügung gestellt. Neben detaillierten Erläuterungen zur Corporate Governance bei Beiersdorf werden dort weitergehende Informationen zu Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung, die Berichte des Unternehmens (Jahresabschlüsse, Lageberichte und Zwischenberichte), ein Finanzkalender zu allen wesentlichen Terminen und Veröffentlichungen, Ad-hoc-Meldungen und meldepflichtige Wertpapiergeschäfte (Directors’ Dealings) veröffentlicht. Hamburg, 21. Februar 2008 Beiersdorf Aktiengesellschaft Der Aufsichtsrat Der Vorstand